Impressum

FirmennameSteiner-Gas e.U.
FachgruppenHandel
StrasseKaiserstraße 80
Postleitzahl, OrtA-1070 | Wien
UIDATU72187448
FirmenbuchnummerFN 471757
FirmengerichtHandelsgericht Wien
Behörde gem. ECGMagistrat der Stadt Wien
Telefon+43 (0)1 810 44 80
E-Mailoffice@steiner-gas.at
InternetSteiner-Gas.at
BankverbindungBKS Bank AG
IBANAT92 1700 0001 4005 4127
BICBFKKAT2K
Mitglied der WKO Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr der Steiner-Gas e.U., Kaiserstrasse 80, A-1070 Wien gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden kurz „AGB“ genannt); sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Von diesen AGB abweichende und/oder ergänzende Regelungen, – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von Steiner-Gas e. U (im Nachfolgenden kurz „Kunde“ genannt) – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Steiner-Gas e.U. ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. Vertretungsbefugnis

Für Steiner-Gas e.U. aktiv und passiv vertretungsbefugt sind ausschließlich die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen und zwar jeweils im Rahmen ihrer im Firmenbuch eingetragenen Vertretungsbefugnis. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die von anderen Personen abgegeben oder entgegengenommen werden, entfalten für Steiner-Gas e.U. keine Verpflichtungen.

3. Angebote und Vertragsschluss

Die Kataloge und sonstigen Druckwerke der Steiner-Gas e.U. dienen ausschließlich der Information. Sie stellen kein Vertragsangebot dar. Vertragsangebot ist die Bestellung durch den Kunden, welches von Steiner-Gas e.U. durch die telefonische Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der Ware angenommen wird.

4. Liefertermine und Lieferfristen

Die Liefertermine und Lieferfristen werden von Steiner-Gas e.U. nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung.

Der Transport von gefüllten oder leeren Gasflaschen von der Lieferstelle zum Kunden oder vom Kunden zur Lieferstelle erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden gefüllte Gasflaschen an die erste mögliche Liefergrenze (mit Lkw erreichbar, vom Kunden bereitgestellte Lade- und Abladezone) geliefert und Leerflaschen mitgenommen.

5. Entgelt

Das Entgelt ist – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – bei Lieferung sofort bar zur Zahlung fällig. Ist eine Vorleistung von Steiner-Gas e.U. vereinbart, so ist das Entgelt unverzüglich mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. vom Rechnungsbetrag zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Weiters hat der Kunde im Verzugsfalle sämtliche durch den Verzug verursachte Spesen, sowie Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Vergütung eines eingeschalteten Inkassoinstitutes, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben bzw. wenn Steiner-Gas e.U. das Mahnwesen selbst betreibt EUR 12,00 pro erfolgter Mahnung, sowie EUR 6,00 pro Halbjahr für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses (einschließlich der Rechtsbeistandskosten hat der Kunde zu tragen).

Schließlich berechtigt der Zahlungsverzug Steiner-Gas e.U. auch andere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zurückzubehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen durch den Kunden Eigentum von Steiner-Gas e.U. Sollten Dritte Ansprüche an den Produkten erheben (insbesondere durch Pfändung) ist der Kunde verpflichtet, Steiner-Gas e. U zur Wahrung ihrer Rechte sofort zu informieren. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so haftet er unbeschadet der Verpflichtung zum Ersatz eines höheren Schadens in Höhe des offenen Rechnungsbetrages.

Steiner-Gas e.U. ist berechtigt, wenn der Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnungen und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist fortdauert, die in ihrem Eigentum stehenden Sachen vom Kunden auf Rechnung und Gefahr des Kunden wieder abzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrages samt Zinsen, Spesen, Kosten des Abtransportes, der Lagerung und des neuerlichen Transportes zum Kunden zu lagern. Der Kunde bleibt auch bei zufälligem Untergang zur Bezahlung der vorgenannten Kosten und Beträge verpflichtet.

Steiner-Gas e.U. haftet für Verlust und Beschädigung während des Transportes und der Lagerung nur bei grobem Verschulden. Verweigert der Kunde die Herausgabe der im Eigentum von Steiner-Gas e.U. befindlichen Sachen, ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist unbeschadet der weiterbestehenden Verpflichtung zur Rückgabe der im Eigentum der Steiner-Gas e.U. befindlichen Sachen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Rechnungsbetrages verpflichtet.

Werden Produkte, an denen Vorbehaltseigentum von Steiner-Gas e.U. besteht, mit anderen Sachen verarbeitet oder vermengt, so entsteht an den neuen Sachen Miteigentum von Steiner-Gas e.U. im Verhältnis der Preise der verarbeiteten oder vermengten Sachen zueinander. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen gegen Dritte im Verhältnis des Miteigentumsanteils von Steiner-Gas e.U. an Steiner-Gas e.U. ab, die aus einer Veräußerung oder Verwertung der neuen Sache entstehen.

7. Nutzung von im Eigentum von Steiner-Gas e.U. stehenden Gasflaschen

Steiner-Gas e.U. überlässt dem Kunden die während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum von Steiner-Gas e.U. stehenden Gasflaschen unentgeltlich für die Dauer von 6 Monaten zur Nutzung. Der Kunde darf die überlassenen Gasflaschen nur zur Entnahme der gelieferten Gasfüllung verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassenen Gasflaschen anderweitig zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Gasflaschen mit allem Zubehör unverzüglich nach Gebrauch, spätestens aber sechs Monate nach Lieferung an Steiner-Gas e.U. zurückzugeben, ungeachtet dessen, ob noch Restgas in der Flasche vorhanden ist oder nicht. Aus dem Umstand, dass allenfalls noch Gas in der Flasche vorhanden ist, entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegen Steiner-Gas e.U.

Sollte der Kunde die überlassene Gasflasche nicht nach spätestens sechs Monaten an Steiner-Gas e. U. retourniert haben, so ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, dem Kunden einen Kostenbetrag von € 20,00 monatlich zu verrechnen.

Die Rückgabe anderer als der überlassenen Gasflaschen befreit den Kunden nicht von der Rückgabe der überlassenen Gasflaschen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den überlassenen Gasflaschen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, für fehlende Teile, Reparaturen, etc Schadenersatz zu leisten und Beschädigungen, Verluste oder Inanspruchnahme durch Dritte sofort der Lieferstelle zu melden.

Der Kunde haftet für trotzdem eingetretene Beschädigungen, Verluste oder Inanspruchnahme durch Dritte, verschuldensunabhängig in Höhe des Neupreises einer der vermieteten Gasflasche gleichwertigen Ersatzflasche. Dies, da es keinen relevanten Markt für gebrauchte Gasflaschen gibt und die Funktionalität einer Gasflasche durch Zeitablauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle der Verletzung der Meldepflicht ist der Kunde darüber hinaus zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der überlassenen Gasflaschen verpflichtet.

Auch Fahrten von Steiner-Gas e.U., die nach Terminvereinbarung mit dem Kunden lediglich zur Abholung leerer Flaschen dienen sind grundsätzlich für den Kunden kostenlos. Wenn jedoch aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, eine solche Fahrt frustriert ist und daher eine neuerliche Fahrt notwendig wird, ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, dem Kunden zur Deckung der damit verbundenen Unkosten einen Pauschalbetrag von € 100,00 je frustrierter Fahrt in Rechnung zu stellen.

8. Gewährleistung, Haftung

Beschreibungen der Erzeugnisse von Steiner-Gas e.U. und ihrer Verwendungsmöglichkeit, insbesondere in Prospekten, Preislisten, etc dienen nur der Information. Bestimmte Eigenschaften und Anwendungsgebiete werden darin nicht zugesichert. Steiner-Gas e.U. leistet nur Gewähr, wenn der Kunde die im Zusammenhang mit den Produkten von Steiner-Gas e.U. gültigen Vorschriften und Normen beachtet. Steiner-Gas e.U. leistet jedenfalls nicht Gewähr für die Eignung zur Erzielung bestimmter Ergebnisse mit den Produkten von Steiner-Gas e.U., die auf falschen Erwartungen in Folge nicht ausreichender Information, fachlicher Beratung oder Versuche beruhen.

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Sachen sofort zu prüfen und Mängel spätestens sieben Tage nach Lieferung schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Fehlerhaft erscheinende Gasflaschen dürfen jedenfalls nicht verwendet werden. Beanstandete Gasflaschen sind bei Rückgabe mit dem Vermerk „prüfen“ zu versehen. Gewährleistung durch Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen die Pflichten und Obliegenheiten aus diesem Absatz entfällt die Verpflichtung von Steiner-Gas e.U. zur Gewährleistung.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er oder die von ihm betraute Person im Umgang mit den Gasen, Gasflaschen, technischen Einrichtungen, Anlagen und Zubehör vertraut ist und die Eigenschaften der einzelnen Gase kennt. Steiner-Gas e.U. stellt Sicherheitsdatenblätter jederzeit gerne zur Verfügung.

Steiner-Gas e.U. haftet nur für Schäden, die Steiner-Gas e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und verschuldet hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Außerdem haftet Steiner-Gas e.U. nur für Personen- und Sachschäden und nicht für Vermögens- oder Folgeschäden. Überhaupt ist die Haftung von Steiner-Gas e.U. mit einem Betrag in Höhe des Gesamtrechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung von Steiner-Gas e. U. für Schäden, die diesen Betrag übersteigen, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Sonstiges

Bei Rückgabe vorhandene Restinhalte der Gasflaschen werden nicht vergütet. Der Kunde darf gelieferte Gase nur für den eigenen Verbrauch verwenden. Er ist nicht berechtigt, gelieferte Gase ohne vorherige schriftliche Meldung an Steiner-Gas e.U. weiter zu veräußern.

Änderungen und/oder Ergänzungen des zwischen dem Kunden und Steiner-Gas e.U. abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Steiner-Gas e.U. aufzurechnen, sofern der Bestand der Forderung des Kunden nicht rechtskräftig und vollstreckbar von einem österreichischen Gericht festgestellt ist.

Der Kunde ist weiteres nicht berechtigt, Zahlungen mit der Begründung zurückzuhalten, es würden ihm Gewährleistungs- und/oder sonstige Nichterfüllungsansprüche zustehen, es sei denn, solche Gewährleistungs- und/oder sonstigen Nichterfüllungsansprüche wären rechtskräftig und vollstreckbar von einem österreichischen Gericht festgestellt worden.

Sollte ein oder mehrere Punkt(e) dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Punkte unberührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Punktes gilt ein solcher als vereinbart, der rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Punktes am Nächsten kommt.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart.